Gewässerschutz nach § 19 l WHG
Als Fachbetrieb für Gewässerschutz nach § 19 l WHG unterliegen wir einer regelmäßigen Überwachung durch den TÜV.
Unser Hauptleistungsspektrum umfasst hierbei die Abdichtung von Auffang-wannen für wassergefährdende Stoffe und die dauerelastische Verfugung von Tankflächen.