Gewässerschutz nach § 19 l WHG

Als Fachbetrieb für Gewässerschutz nach § 19 l WHG unterliegen wir einer regelmäßigen Überwachung durch den TÜV.

Unser Hauptleistungsspektrum umfasst hierbei die Abdichtung von Auffang-wannen für wassergefährdende Stoffe und die dauerelastische Verfugung von Tankflächen.


Abdichten/beschichten eines Säurebeckens aus Stahlbeton in einer Härterei.